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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit der memex GmbH geschlossenen Verträge. Der Vertragsschluss zwischen der memex GmbH und ihrer Kunden basiert auf den eigenen, im Folgenden abgedruckten Geschäftsbedingungen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vertragsbedingungen des Auftraggebers/Kunden wird hiermit widersprochen.

2. Bindung an Angebote
Angebote der memex GmbH gelten grundsätzlich als rechtlich unverbindliche Aufforderung zum Vertragsabschluss. Verträge kommen erst mit der Angebotsbestätigung seitens der memex GmbH nach Auftragserteilung durch den Vertragspartner zustande.Erteilt der Auftraggeber/Kunde aufgrund eines Angebots der memex GmbH nach Ablauf von vier Monaten einen Auftrag, so ist die memex GmbH berechtigt, die Preise den dann gültigen Honorarsätzen anzupassen.

2.1. Angebot Bestätigung und Annahme bei Kaufverträgen über den Webshop
Die im Webshop der memex GmbH angeführten oder erwähnten Preise, Preisangebote und Beschreibungen stellen kein Angebot dar und können durch die memex GmbH jederzeit vor der ausdrücklichen Annahme einer Kundenbestellung zurückgezogen oder abgeändert werden.Obwohl die memex GmbH bestrebt ist, die Verfügbarkeit der im Webshop gezeigten Produkte sicherzustellen, kann die memex GmbH nicht gewährleisten, dass zum Zeitpunkt der Bestellung durch den Kunden sämtliche Produkte auf Lager sind. Sollte die memex GmbH nicht in der Lage sein, die Bestellung des Kunden zu verarbeiten oder zu erfüllen, kann die memex GmbH diese ohne weitere Haftung zurückweisen. Bei Eintritt dieses Falls wird der Kunde hiervon ordnungsgemäß informiert und alle für das Produkt bereits geleisteten Zahlungen werden zurückerstattet.Eine vom Kunden abgegebene Bestellung stellt ein von ihm an die memex GmbH gerichtetes Angebot zum Kauf von Produkten unter diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar. Alle vom Kunden aufgegebenen Bestellungen unterliegen der anschließenden Annahme durch die memex GmbH.Vor der Annahme durch die memex GmbH wird unter Umständen eine automatische E-Mail-Bestätigung Ihrer Bestellung generiert. Durch eine solche Bestellbestätigung erhält der Kunde die Möglichkeit, vor dem Vertragsschluss seine Eingaben zu bestätigen oder Eingabefehler zu berichtigen. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass diese automatische Bestellbestätigung keine Annahme Ihrer Bestellung durch die memex GmbH darstellt.Die memex GmbH nimmt das Angebot ihrer Kunden erst dann wirksam an und der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die memex GmbH die bestellten Produkte absendet.

2.2 Widerrufsrecht bei Kaufverträgen über den Webshop (nur für Verbraucher)
2.2.1. Widerrufsrecht
Als Verbraucher können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung des Produktes widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung, bei der Lieferung von Produkten auf Datenträger mit der Lieferung des Datenträgers. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die Rechtzeitige Absendung  des Widerrufs oder des Produkts.Der Widerruf ist zu Richten an:


memex GmbH
Hauptstr. 57
73235 Weilheim a. d. Teck

2.2.2. Ausschluss des Widerrufsrechts in besonderen Fällen
Bei Lieferung von Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind haben Sie kein Widerrufsrecht. Bei Lieferung Produkten, die nach Kundenwünschen und Vorgaben angefertigt worden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, wie zum Beispiel Download-Produkte.

2.2.3. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie der memex GmbH die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie der memex GmbH insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie das Produkt nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was dessen Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Produkte sind an die memex GmbH zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn das gelieferte Produkt dem bestellten Produkt entspricht und wenn der Preis des zurückzusendenden Produkts einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis des Produkts zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine Vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.
Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen. Eine Rücksendung der Ware hat an die auf dem der Lieferung beigefügten Lieferschein oder der Rechnung befindlichen Adresse zu erfolgen.

2.2.4. Besonderer Hinweis
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei einer Dienstleistung, wenn die memex GmbH mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder die memex GmbH diese selbst veranlasst hat (z.B. Download eines Produkts).

2.3. Angebot Bestätigung und Annahme bei Trainingsverträgen
Alle Trainingsanmeldungen müssen per Post, per Fax oder per E-Mail erfolgen. Sie werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, da die Teilnehmerzahlen im Interesse eines erfolgreichen Trainings begrenzt sind. Ein für beide Seiten verbindlicher Vertrag über die Trainingsteilnahme kommt nach schriftlicher Bestätigung per Post, per Fax oder per E-Mail durch die memex GmbH zustande. Der sich Anmeldende ist an seine Anmeldung 14 Tage nach Zugang seiner Anmeldung bei memex GmbH gebunden. Erhält der sich Anmeldende bis dahin keine Bestätigung durch die memex GmbH per Post / Fax / E-Mail, so entfällt die Bindung des Kunden an seine Anmeldung. Die Bestätigung durch die memex GmbH steht immer unter dem Vorbehalt, dass die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen erreicht wird.

2.4. Umbuchungen / Stornierungen bei Trainingsverträgen
1. Umbuchungen von Firmentrainings sind kostenfrei, sofern sie mehr als 5 Werktage vor Seminarbeginn erfolgen. Andernfalls berechnet die memex GmbH eine Administrationspauschale von 10% der Seminargebühr.
2. Stornierungen müssen schriftlich, bis spätestens 30 Arbeitstage vor Seminarbeginn erfolgen. Bis 20 Arbeitstage vor der Veranstaltung berechnet die memex GmbH für eine Stornogebühr von 25% der Seminargebühr. In dem Zeitraum von 19 bis 10 Arbeitstagen vor dem Seminar berechnet die memex GmbH 50% der Seminargebühr. Später eingehende Stornierungswünsche können leider nicht berücksichtigt werden. Auch bei vollständiger oder teilweiser Nichtteilnahme ist die volle Trainingsgebühr zu entrichten. Die Stornogebühr entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer benannt wird.
3. Die memex GmbH behält sich die Geltendmachung höherer Kosten ausdrücklich vor.
4. Firmentrainings können bis spätestens 8 Wochen vor Trainingsbeginn durch den Kunden kostenfrei storniert werden. Bei Stornierungsanträgen, die nach diesem Zeitpunkt, jedoch bis spätestens 4 Wochen vor Trainingsbeginn bei memex GmbH eingehen, wird eine Storno-Gebühr in Höhe von 50% der vereinbarten Trainingsvergütung in Rechnung gestellt. Später eingehende Stornierungswünsche können leider nicht berücksichtigt werden. Auch bei vollständiger oder teilweiser Nichtteilnahme ist die volle Trainingsgebühr zu entrichten. 

3. Leistungen der memex GmbH
3.1. Leistungsübersicht
Die memex GmbH bietet ihren Kunden Produkte und Dienstleistungen in den Bereichen Solutions (Projektverträge), Production (Produktionsverträge) und Academy (Trainingsverträge) an. Darüber hinaus werden über den Online-Shop der memex GmbH verschiedene Produkte zum Kauf (Kaufverträge) angeboten. Grundsätzlich unterscheidet die memex GmbH bezogen auf ihr Leistungsangebot die folgenden Vertragsarten:
- Projektvertrag
- Produktionsvertrag
- Trainingsvertrag
- Kaufvertrag
- Dienstleistungsvertrag

3.2. Konkrete Leistungspflichten
Inhalt und Umfang der konkreten Leistungspflichten aus dem Vertragsverhältnis der memex GmbH mit Ihrem Auftraggeber oder Kunden ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die in dem schriftlichen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem schriftlich zwischen der memex GmbH und dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrag enthalten ist.

3.3. Leistung bei Trainingsverträgen
3.3.1. Offene Trainings, Seminare, Workshops
Sofern nichts anderes vereinbart, sind in den Preisen folgende Leistungen enthalten: Bereitstellung der erforderlichen Schulungsräume für die Dauer des Trainings. Vermittlung der Trainingsinhalte gemäß Trainingsbeschreibung, Trainingsunterlagen nach Verfügbarkeit in Deutsch. Pausengetränke, sowie Mittagsverpflegung (bei ganztägigen Veranstaltungen); persönliche Teilnahmebestätigung. Alle sonstigen Kosten, wie beispielsweise Fahrt- und Übernachtungskosten oder Abendessen sind nicht in den Seminargebühren enthalten.

3.3.2. Firmenseminare
Die Leistungen bei Firmentrainings und sonstige individuelle Trainings und Coachings richten sich nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen zwischen der memex GmbH und dem Kunden.3.3.3. Trainingsort
Der örtliche Bereich des Trainings ist im Trainingsangebot aufgeführt (z. B. Raum Stuttgart / Raum Hannover). Die Anschrift des Trainingsortes wird bei offenen Trainings spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung mitgeteilt.

3.3.4. Veranstaltungszeiten
Die Veranstaltungszeiten sind dem Trainingsprogramm zu entnehmen. Änderungen vorbehalten. 

3.3.5. Unterbringung
Für die Unterbringung während der Kurse ist der Kunde selbst verantwortlich. Die memex GmbH bietet aber Unterstützung bei der Reservierung von Hotelzimmern an.

3.3.6. Anreise
Für die rechtzeitige Anreise ist der Kunde selbst verantwortlich. Die memex GmbH übernimmt keine Haftung für Ausfälle aufgrund verspäteter Anreise.

3.3.7. Kursunterlagen / Copyright
Alle Rechte für Verteilung, Vervielfältigung, Übersetzung, Nachdrucks der Schulungsunterlagen oder von Teilen daraus behält sich die memex GmbH vor. Kein Teil der Schulungsunterlagen darf ohne schriftliche Genehmigung der memex GmbH in beliebiger Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, an Dritte weitergegeben oder, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Die memex GmbH behält sich das Recht vor, Kursinhalte und Kursunterlagen zu aktualisieren oder zu modifizieren.

4. Leistungspflichten des Auftraggebers/Kunden
4.1.
 Vergütung
Die von dem Auftraggeber/Kunden zu zahlende Vergütung für die von der memex GmbH erbrachten Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot oder der schriftlichen Auftragsbestätigung. Soweit dort nichts anderes vereinbart wurde, sind die Transport-, Reise-, und Verpackungskosten von dem Auftraggeber/Kunden zu tragen. Der Auftraggeber/Kunde hat zusätzlich die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zu zahlen.

4.2. Kostenvoranschläge
Auf Wunsch des Kunden erstellt die memex GmbH bei Projekt-, Produktions- und Trainingsverträgen einen Kostenvoranschlag. Dieser ist vergütungspflichtig. Die konkrete Vergütung ergibt sich aus dem schriftlich formulierten Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem zwischen der memex GmbH und seinem Vertragspartner schriftlich abgeschlossenen Vertrag.
Kostenvoranschläge der memex GmbH sind unverbindlich. Eine Überschreitung des Kostenvoranschlages bis zu 10% gilt nicht als wesentlich und berechtigt den Vertragspartner nicht zur Kündigung des Vertrages.

4.3. Zahlung der Vergütung
Die Preise für die Vergütung bei Geschäftskunden gelten ab Unternehmenssitz der memex GmbH zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Bei Vertragsschluss zwischen der memex GmbH und Verbrauchern gelten die Preise für die Vergütung ab Unternehmenssitz der memex GmbH und enthalten die jeweils gesetzlich gültige Mehrwertsteuer.Dem Auftraggeber/Kunden stehen gegen die Vergütungsansprüche der memex GmbH keine Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte zu, es sei denn, er verfügt über einen unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenanspruch.
Verzugszinsen werden mit 8% p.a. über dem Basissatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

4.3.1. Zahlung der Vergütung bei Produktionsverträgen
Ist zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart worden, so gelten für die Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung folgende Fälligkeitsdaten:
• Ein Drittel (1/3) des Gesamtbetrages der vertraglich vereinbarten Vergütung wird  mit Übersendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die memex GmbH fällig.
• Ein Drittel (1/3) des Gesamtbetrages der vertraglich vereinbarten Vergütung wird während der Produktion fällig.
• Ein Drittel (1/3) des Gesamtbetrages der vertraglich vereinbarten Vergütung wird mit der Rechnungsstellung durch die memex GmbH fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Abnahme der erbrachten Leistung durch den Auftraggeber/Kunden der memex GmbH.

4.3.2. Zahlung der Vergütung bei Projektverträgen
Ist zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart worden, so gelten für die Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung folgende Fälligkeitsdaten:
• Ein Drittel (1/3) der vertraglich vereinbarten Vergütung wird fällig mit Übersendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die memex GmbH.
• Ein Drittel (1/3) der vertraglich vereinbarten Vergütung wird während des Projekts bei einem vertraglich geregelten Endtermin, zur Mitte der Laufzeit fällig.
• Ein Drittel (1/3) der vertraglich vereinbarten Vergütung wird fällig mit der Rechnungsstellung durch die memex GmbH.

4.3.3. Zahlung der Vergütung bei Trainingsverträgen
Ist zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart worden, so gelten für die Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung folgende Fälligkeitsdaten:
Der Gesamtbetrag der vertraglich vereinbarten Vergütung wird bei Anmeldung für ein Training oder eine Schulung spätestens 30 Tage vor Seminarbeginn – bei späterer Anmeldung zum Training sofort nach Anmeldebestätigung durch die memex GmbH fällig.
Die Trainingsgebühren verstehen sich bei offenen Trainings pro Teilnehmer, bei Firmentrainings pro Tag. Es gelten die Preise des aktuellen Trainingsprogramms bzw. der unter Angebot ausgewiesene Trainingspreis. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Die Rechnungsstellung erfolgt vor Trainingsbeginn. Der Rechnungsbetrag wird mit Rechnungsstellung sofort rein netto Kasse ohne Abzug fällig.

4.3.4. Zahlung der Vergütung bei Kaufverträgen
Ist zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart worden, so gelten für die Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung folgende Fälligkeitsdaten:
Der Gesamtbetrag der vertraglich vereinbarten Vergütung für Produkte aus dem Online Shop der memex GmbH wird mit der Rechnungsstellung durch die memex GmbH vor Versendung der Ware fällig.

4.4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bei Produktions- und Projektverträgen
Der Auftraggeber / Kunde hat der memex GmbH bei Produktionsverträgen zu dem in dem schriftlichen Angebot, der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem schriftlichen zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag als Beginn der Lieferfrist angegebenen Termin die von der memex GmbH zur Erbringung seiner Leistungen benötigten Ressourcen bereitzustellen.
Zum gleichen Termin hat der Auftraggeber der memex GmbH Mitarbeiter seines Unternehmens zu benennen, die als Ansprechpartner für die memex GmbH zur Verfügung stehen und sie mit allen erforderlichen Informationen versorgen können.Der Auftraggeber hat bei Produktionsverträgen eine Risiko- und Gefahrenanalyse hinsichtlich des zu beschreibenden Produktes durchzuführen und das in einer schriftlichen Dokumentation niedergelegte Ergebnis der Gefahrenanalyse zu dem genannten Termin der memex GmbH zur Verfügung zu stellen.
Des Weiteren obliegt es bei Produktionsverträgen dem Auftraggeber, der memex GmbH alle für eine den gesetzlichen Regelungen und der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit entsprechende Beschreibung des Produktes erforderlichen Informationen (z.B. Benennung des Einsatzbereiches und der Nutzer des Produktes, Angaben zu Exportstaaten, Charakterisierung der Funktionsweise des Produktes) und wichtige produkt- und verfahrensspezifische Dokumente (z.B. Produkt-, Tätigkeits- oder Gefahrenanalyse, technische Zeichnungen, Fotografien und Unterlagen etc.) bereitzustellen.
Soweit der memex GmbH solche Dokumente zur Verfügung gestellt werden, versichert der Auftraggeber, dass diese Unterlagen frei von Schutzrechten Dritter sind und dass keine sonstigen Rechte bestehen, die die vertragsgemäße Nutzung durch die memex GmbH ausschließen oder einschränken. Falls Dritte dennoch Rechte geltend machen, werden sich die Vertragspartner hiervon gegenseitig unterrichten. Der Auftraggeber unterstützt die memex GmbH bei der Abwehr solcher Rechte und stellt die memex GmbH von allen Nachteilen in diesem Zusammenhang frei.Sollte der Auftraggeber mit diesen Mitwirkungspflichten in Verzug kommen, ist die memex GmbH berechtigt, dem Auftraggeber zur Nachholung dieser Mitwirkungshandlung eine angemessene Frist mit der Erklärung zu setzen, dass sie den Vertrag kündigt, wenn die Handlung nicht bis zum Ablauf der Frist vorgenommen wird. Wenn die Mitwirkungshandlung nicht innerhalb dieser Frist erfolgt, kann die memex GmbH den Vertrag kündigen und mit der Kündigung die weitere Leistungserbringung einstellen. In diesem Falle kann die memex GmbH einen ihrer geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen sowie eine angemessene Entschädigung verlangen. Eine weitergehende Haftung des Auftraggebers wegen Verschuldens bleibt unberührt.

5. Verantwortlichkeit und Nutzungsbedingungen der my memex area und der Lernplattform der memex Academy
5.1.
 Verantwortlichkeit
Die Verantwortung für sämtliche Informationen, Daten, Texte, Software, Musik, Geräusche, Fotos, Grafiken, Videos, Nachrichten oder sonstige Inhalte, die unter Verwendung des Dienstes der my memex sowie der Lernplattform der memex Academy gespeichert, veröffentlicht oder übermittelt werden, liegt ausschließlich und uneingeschränkt bei der Person, von der diese Inhalte auf my memex oder der Lernplattform abgespeichert wurden, auch wenn die Inhalte, von anderen Quellen stammen.

5.2. Nutzungsbedingungen für die my memex area und die Lernplattform der memex Academy

5.2.1. Die Nutzer der beiden Dienste „my memex area“ und „Lernplattform“ dürfen lediglich Daten, Texte, Bilder, Dateien, Links, Software oder sonstige Inhalte speichern, veröffentlichen und/oder übermitteln, die nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen oder nach der Einschätzung der memex GmbH nicht rechtswidrig, schädigend, bedrohend oder in sonstiger Weise zu beanstanden sind.

5.2.2. Die Nutzer der beiden Dienste „my memex area“ und „Lernplattform“ erklären sich damit einverstanden, dass Sie mit der Veröffentlichung, Speicherung und/oder Übermittlung von Daten, Texte, Bilder, Dateien, Links, Software oder sonstigen Inhalten allen Nutzern dieses Portals das einfache Nutzungsrecht an den jeweiligen Inhalten im Sinne des Urheberrechtsgesetzes einräumen.

5.2.3. Es dürfen keine Inhalte gespeichert, veröffentlicht und/oder übermittelt werden, die Rechte Dritter, insbesondere Patente, Marken, Urheber- oder Leistungsschutzrechte, Geschäftsgeheimnisse, Persönlichkeitsrechte oder Eigentumsrechte verletzen.

5.2.4. Ebenfalls dürfen keine Inhalte gespeichert, veröffentlicht, verändert und/oder übermittelt werden, die Rechte der memex GmbH, insbesondere Patente, Marken, Urheber- oder Leistungsschutzrechte, Geschäftsgeheimnisse, Persönlichkeitsrechte oder Eigentumsrechte verletzen. Lediglich die von der memex GmbH zum Download zur Verfügung gestellten Informationen/Dateien können von den Nutzern von my memex zur Erfüllung des Zweckes, unter welcher die Datei/Information veröffentlicht wurde, gespeichert und vervielfältigt werden.

5.2.5. Es darf kein Material gespeichert, veröffentlicht und/oder übermittelt werden, das Software-Viren oder andere Informationen, Dateien oder Programme enthält, die dazu gedacht oder geeignet sind, die Funktion von Computer Soft- oder Hardware oder von Telekommunikationsvorrichtungen zu unterbrechen, zu zerstören oder einzuschränken.

5.2.6. Es dürfen keine Inhalte gespeichert, veröffentlicht und/oder übermittelt werden, zu deren Weitergabe Sie nicht berechtigt sind.

5.2.7. Es darf keine unerbetene Werbung, Promotionsmaterial, Junk- oder Massen-E-Mails ("Spam"), Kettenbriefe, Schneeballsysteme oder sonstige Werbung gespeichert, veröffentlicht und/oder übermittelt werden.

5.2.8. Es dürfen von Nutzern der Dienste keine persönlichen Daten über andere Benutzer gesammelt, gespeichert oder übermittelt werden, soweit die Betroffenen damit nicht einverstanden sind.

5.2.9. Alle Daten, Texte, Bilder, Dateien, Links, Software oder sonstige Inhalte, die von der memex GmbH bereitgestellt werden, sind - sofern nicht ein anderes Copyright angegeben ist - urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb des Urheberrechtsgesetzes ist nur mit Zustimmung der memex GmbH zulässig. Eine Nutzung der Inhalte durch den namentlich genannten Anwender während der für my memex geltenden Vertragslaufzeit ist zulässig. Gleiches gilt für die Lernplattform der memex Academy.

5.3. Sperrung von Nutzungsrechten bei Zuwiderhandlung
Die memex GmbH behält sich das Recht vor, Inhalte auf my memex sowie der Lernplattform der memex Academy und deren Zugang, ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung zu sperren, zu löschen oder ggf. an einem anderen Ort innerhalb des Angebots zu veröffentlichen.Verstößt ein Nutzer gegen die Nutzungsbedingungen der my memex und Lernplattform Dienste, oder handelt er rechtswidrig, so behält sich die memex GmbH das Recht vor, diesem Nutzungsrechte für my memex und die Lernplattform der memex Academy ohne Ankündigung und Anspruch auf jedweden Ausgleich zu entziehen.

5.4. Ausscheiden eines Mitarbeiters/Freigeben eines my memex Zugangs
Scheidet ein Mitarbeiter einer, mit der memex GmbH in Vertrag stehenden, Firma aus dieser aus, so ist dies der memex GmbH unmittelbar mitzuteilen, sodass dieser Nutzer in der my memex gelöscht, und der Zugang für einen anderen Mitarbeiter frei geschaltet werden kann.

5.5. Beendigung einer Ausbildung
Beendet ein Trainingsteilnehmer/Ausbildungsteilnehmer ein Training/Ausbildung, so erlischt auch seine Zugangsberechtigung zur Lernplattform der memex Academy.

6. Lieferzeit bei Produktions- und Projektverträgen
6.1.
 Geltungsbereich
Die folgenden Lieferfristen gelten im Rahmen von Produktions- und Projektverträgen und gelten nur dann als fix, wenn sie ausdrücklich entsprechend gekennzeichnet sind. Die memex GmbH ist nicht verpflichtet in Hinblick auf die Lieferzeit ihr mitgeteilte interne Abläufe und Vorgaben zu beachten.

6.2. Terminierung der Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die memex GmbH, jedoch nicht vor der vollständigen Erfüllung der in Punkt 4.4 benannten Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zum Ende der Lieferfrist der fertig gestellte Utility Film oder die vereinbarte Dienstleistung dem Auftraggeber zugänglich gemacht wurde.Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Lieferverzuges – angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die die memex GmbH trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte – gleichviel ob bei der memex GmbH oder bei ihren Unterlieferanten eingetreten – z.B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerungen in der Bereitstellung wesentlicher Hard- und/oder Software. Das gleiche gilt auch im Fall von Streik und Aussperrung. Die memex GmbH muss ihrem Kunden solche Hindernisse unverzüglich mitteilen.Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus. Sollte der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten in Verzug kommen, verlängert sich die Lieferfrist ohne weitere Ankündigungen durch die memex GmbH. Die memex GmbH bestimmt in diesem Fall einen neuen Liefertermin.Bei späteren Abänderungen des Vertrages, die die Lieferfrist beeinflussen können, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, sofern nicht besondere Vereinbarungen hierüber getroffen werden.

7. Lieferzeit bei Kaufverträgen
Bei den im Webshop der memex GmbH, in der Bestellbestätigung, in der Annahmeerklärung der memex GmbH oder anderswo aufgeführten Lieferzeiträumen und Lieferterminen handelt es sich um unverbindliche Schätzungen. Die memex GmbH ist zwar bemüht, diese Lieferzeiträume und Liefertermine einzuhalten, sie haftet ihren Kunden gegenüber jedoch nicht für Verspätungen bei der Lieferung. Die Lieferung erfolgt an eine vom Kunden angegebene gültige Anschrift im Liefergebiet ("Lieferadresse"). Der Kunde ist gehalten, die Lieferadresse auf allen von der memex GmbH ausgestellten Bestätigungen und Annahmeerklärungen zu überprüfen und der memex GmbH von Fehlern oder Unvollständigkeiten unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Kosten, welche als Ergebnis einer vom Kunden nach Aufgabe einer Bestellung vorgenommenen Änderungen an der Lieferadresse entstehen, sind vom Kunden zu tragen.

8. Gefahrenübergang und Versand
Die Erbringung der Leistung kann am Sitz der memex GmbH, sowie am Sitz des Auftraggebers erfolgen. Genaueres zur Leistungserbringung wird im Vertrag geregelt.
Bei Übergabe der Leistung durch Versand erfolgt dieser auf Kosten und Risiko des Auftraggebers. Bei Übermittlung per elektronischem Medium geht die Gefahr mit Absendung an den Provider über.

9. Abnahme bei Produktionsverträgen
Die Abnahme der von der memex GmbH erstellten Utility Filme erfolgt durch schriftliche Erklärung des Auftraggebers. Dieser hat unverzüglich nach Übergabe und Sichtung der Utility Filme schriftlich die Abnahme zu erklären.Wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Woche, nachdem die memex GmbH diesem die Utility Filme zur Abnahme zugänglich gemacht hat, die Abnahme erklärt, ist die memex GmbH berechtigt, ihm schriftlich eine Frist von einer Woche zur Abgabe dieser Erklärung zu setzen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist nicht substantiiert Abweichungen von der vertraglichen Beschaffenheit, die die nach dem Stand der Technik erforderliche Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigen, darlegt.

10. Gewährleistung bei Produktionsverträgen
10.1.
 Nacherfüllung durch die memex GmbH
Entspricht der von der memex GmbH produzierte Utility Film nicht der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit und führt dies zur Beeinträchtigung der nach dem Stand der Technik erforderlichen Gebrauchstauglichkeit, so bessert die memex GmbH innerhalb angemessener Frist nach ihrem Ermessen nach.

10.2. Rügepflicht des Auftraggebers
Offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung und Prüfung erkennbare Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der von der memex GmbH gelieferten Utility Filme hat der Auftraggeber innerhalb von sieben Tagen nach Übergabe schriftlich zu rügen.
Bei Versäumung dieser Rügefristen kommt eine Gewährleistung für die davon betroffenen Mängel nicht mehr in Betracht.

11.  Haftung bei Produktionsverträgen
11.1. Haftung für mangelhafte Utility Filme
Die Haftung für durch mangelhafte Utility Filme verursachte Folgeschäden wird begrenzt auf die Leistungen der für die memex GmbH bestehenden Haftpflichtversicherung, deren Bedingungen dem Auftraggeber bekannt gegeben wurden.

11.2. Inanspruchnahme Dritter
Von der Inanspruchnahme Dritter stellt der Auftraggeber die memex GmbH frei, soweit ihr kein Verschulden zur Last fällt.

12. Haftung bei Trainingsverträgen
Die memex GmbH übernimmt für Schäden, die durch Ihre gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Angestellten verursacht werden, keine Haftung, außer es handelt sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei Ausfall eines Trainings durch Krankheit des Trainers, zu geringer Teilnehmerzahl sowie durch von memex GmbH nicht zu vertretende sonstige Gründe oder durch höhere Gewalt, besteht kein Anspruch auf Durchführung des Trainings. memex GmbH kann in diesen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Hotelkosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden. Außerdem wird die memex GmbH in diesen Fällen einen Ersatztermin ansetzen. Dem Kunden bleibt es freigestellt, diesen Termin zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten.

13. Einräumung von Nutzungsrechten bei Produktionsverträgen
Die memex GmbH räumt dem Auftraggeber an seinen urheberrechtsfähigen Darstellungen das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung zum Gebrauch gegenüber Dritten ein. Das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung erlischt ohne weiteres bei Veränderungen jedweder Form an den Darstellungen.
Andere als die vorgenannten Verwertungsrechte werden dem Auftraggeber nicht eingeräumt, es sei denn, die Parteien treffen hierüber eine gesonderte Vereinbahrung.
Die Einräumung von Nutzungsrechten steht unter der Bedingung der vollständigen Bezahlung der für die urheberrechtsfähigen Leistungen erstellten Rechnungen.

14. Subunternehmer
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die memex GmbH zur Erbringung bestimmter Teilleistungen Subunternehmer einschaltet.

15. Referenzen
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die memex GmbH den Namen bzw. die Firma des Auftraggebers nach Auftragsbeendigung in ihre Referenzliste aufnimmt.

16. Tätigkeit für Mitbewerber
Der memex GmbH ist es gestattet, auch für Unternehmen tätig zu werden, die gegebenenfalls zu dem Auftraggeber in einem Wettbewerbsverhältnis stehen.

17. Geheimhaltung
Unterlagen und Informationen die der memex GmbH von dem Auftraggeber/Kunden anlässlich der Beratungs-, Produktions-, Trainings- und Kaufverträge zur Kenntnis gebracht werden, werden von der memex GmbH vertraulich und mit der notwendigen Sorgfalt gegenüber Dritten behandelt.

18. Schriftform
Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Mündliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt auch für Nebenabreden, Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsveränderungen einschließlich der Abrede, auf Schriftform zu verzichten.

19. Gerichtsstand
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber/Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, oder seinen Wohnsitz oder geschäftlichen Hauptsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, das Gericht unseres geschäftlichen Hauptsitzes in 73235 Weilheim zuständig. Die memex GmbH ist aber auch berechtigt, am geschäftlichen Hauptsitz des Kunden Klage zu erheben.

20. Rechtswahl
Auf das Vertragsverhältnis zwischen der memex GmbH und dem Auftraggeber/Kunden und für alle gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis gilt die Anwendbarkeit deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) als vereinbart.

memex GmbH
Hauptstr. 57
73235 Weilheim a. d. Teck
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, HRB: 724534,
Unternehmenssitz: Weilheim a. d. Teck
Geschäftsführer: Robert Rothenberger Weilheim, September 2007-12-06
Version 3/2007

 

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